1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Serviceleistungen und Aufträge des Studio Kliewer (David Kliewer), nachfolgend in Kurzform „Studio“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von dem Studio nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Das Studio erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Grafikdesign, Online-Marketing, Druckvorstufe & Bildbearbeitung sowie Content-Management. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Studios.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Studio und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsbestandteile & Änderungen des Vertrags

2.1. Grundlage für die Studioarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das (vom Kunden dem Studio auszuhändigende) Briefing. Wird das Briefing vom Kunden dem Studio mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt das Studio über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Studio, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen das Studio resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von dem Studio im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung rechtlich möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzugtums Luxemburg. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Studio.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Arbeiten dem Studio dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

3.3. Das Studio darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Studio und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung dem Studio. Dem Studio steht über den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu. Sofern nicht ausdrücklich eine über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende weitere Nutzung vereinbart wurde, sind die Originale dem Studio nach einer Frist von spätestens 4 Wochen unbeschädigt zurückzugeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf offene Daten.

3.5. Der Kunde ist für alle erstellten Inhalte – unabhängig ob diese von ihm, von Dritten oder dem Studio im Auftrag erstellt wurden – vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde stellt das Studio wegen eventueller Urheberrechtsverletzungen von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist bei der Vervielfältigung von Druckvorlagen für die rechtskonforme Prüfung allein verantwortlich. Das Studio übernimmt keine Haftung für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit von Entwürfen.

3.6. Vom Kunden dem Studio zur Über- und Verarbeitung überlassene Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde hierzu vollumfänglich berechtigt ist. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung durch das Studio findet nicht statt. Das Studio berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, falls der Kunde wesentlich oder trotz erfolgter Abmahnung von Seiten dem Studio gegen diese Bedingungen verstößt.

3.7. Von allen vervielfältigten Arbeiten sind dem Studio mindestens 5 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich zu überlassen. Das Studio ist berechtigt, diese Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

4. Honorar & Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Studio ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt

4.2. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Vorlage von Entwürfen, ist nicht branchenüblich. Der Kunde hat das Entwurfshonorar auch dann zu zahlen, wenn er von einer Verwertung der Entwürfe absieht, Nutzungsoptionen nicht ausübt bzw. Nutzungsrechte nicht erwirbt oder generell von der Auftragsrealisierung Abstand nimmt. Werden auf Veranlassung des Kunden nach erfolgter Leistungserbringung durch das Studio Veränderungen (Autorenkorrekturen) ausgeführt, so werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3. Für das Studio besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Eventuelle Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen als auch eine mögliche weitre sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf das Honorar. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

4.4. Das Honorar für die in Auftrag gegebenen Arbeiten setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: Entwurfshonorar, Nutzungshonorar, Reinzeichnungshonorar, Satzkosten, Fotokosten, Lithokosten, Druckkosten sowie sonstigen Kosten wie bspw. Mediaschaltungen, Materialien, Fahrtkosten, Spesen usw.

4.5. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann das Studio dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten dem Studio verfügbar sein.

4.6. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird der Kunde dem Studio alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und das Studio von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.7. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und einer Nachhonorierung zum vorher vereinbarten Stundensatz. Wurde kein Stundensatz vereinbart, gilt eine Standardvergütung von Brutto 75 € pro angefangene Stunde.

5.2. Für nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zwecks Durchführung des Auftrages erforderliche Reisen werden gesondert berechnet.

5.3. Fremdleistungen, die im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) notwendig sein sollten und an Dritte vergeben werden müssen, nimmt das Studio aufgrund einer mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit das Studio auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, wird das Studio durch den Kunden von den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten vollumfänglich freigestellt.

5.4. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nach deren Erbringung sofort fällig.

6. Lieferung

6.1. Zu- und Rücksendung von Reinzeichnungen, Fotos, Entwürfen u.ä. gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Lieferungen der Druckerzeugnisse gelten ab Lieferwerk und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transport- oder sonstige Versicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden vorgenommen.

6.2. Dem Studio ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren , falls diese mit ihrer Leistungserbringung in Verzug geraten sollte. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Betriebsstörungen, sowohl innerhalb dem Studio wie auch in fremden Betrieben, von denen die Herstellung bzw. der Transport abhängig sind, und die durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, Energieausfall, Unfälle, Katastrophen usw.) verursacht wurden, befreien das Studio von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeiten und Preise berechtigen den Kunden nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder das Studio für entstandene Folgeschäden verantwortlich zu machen. Ersatz entgangenen Gewinns kann gegenüber dem Studio nicht geltend gemacht werden.

6.3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen sämtlicher Herstellungsverfahren können nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet das Studio nur bis zur Höhe des Auftragswertes (siehe 4.4. dieser AGB). Verzichtet der Kunde auf Anlieferung eines Proofs oder Vorlage einer verbindlichen Farbvorgabe, ist das Studio nicht verantwortlich für eventuelle Farbabweichungen.

6.4. Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen gegen den Kunden Eigentum dem Studio (Eigentumsvorbehalt).

7. Beanstandungen

7.1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Druckreifeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über, vorausgesetzt es handelt sich nicht um Fehler, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Die Genehmigung des Konzeptes gilt als Abnahme.

7.2. Mit der schriftlichen Genehmigung der Reinzeichnung übernimmt der Kunde die vollumfängliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Texten, des zu verwendenden Materials sowie der Form der Verarbeitung. Fernmündlich durch den Kunden aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Studio.

7.3. Bei Änderung nach Druckfreigabe bzw. -genehmigung gehen alle entstehenden Kosten, einschließlich etwaiger Kosten eines Maschinenstillstandes, zu Lasten des Kunden.

7.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber dem Studio geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen das Studio geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 4 Wochen, nachdem die Leistung das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Studio eintrifft.

7.5. Bei berechtigten Beanstandungen ist das Studio zur Nacherfüllung berechtigt, wobei sie nach ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen kann. Das Studio ist berechtigt, die Nacherfüllung bei unverhältnismäßigem Aufwand oder unverhältnismäßigen Kosten zu verweigern. Unverhältnismäßig ist die Nacherfüllung insbesondere, wenn die Kosten den Auftragswert übersteigen. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit bleibt das subjektive Interesse des Kunden außer Betracht. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Studio oder ihrer Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.6. Mängel eines Teils der gelieferten Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Ist eine Nacherfüllung gescheitert, hat der Kunde lediglich das Recht auf Minderung.

8. Markenrechtliche Prüfung & Eintragungen

8.1. Im Zuge der Erstellung von Gestaltungsarbeiten wie Corporate Identity, Corporate Design, Design, Logo, Verpackungsgestaltung oder sonstigen gestalterischen Arbeiten werden keine juristischen Prüfungen hinsichtlich Markenrechts seitens dem Studio vorgenommen. Es wird insbesondere nicht überprüft, ob die zu erstellende Gestaltungsarbeit Markenrechte Dritter verletzt.

8.2. Das Studio übernimmt keine Haftung für Schäden und Rechtsverletzungen Dritter, die sich aus der Verwendung der Gestaltungsarbeit durch Kunden ergeben und übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die dem Kunden auf Grund Markenrechtsverletzungen Dritter entstehen.

8.3. Eintragungen zur Erreichung eines gewerblichen Rechtsschutzes, zum Beispiel die Eintragung eines Geschmacksmusters oder einer Marke, obliegen dem Kunden.

9. Verwahrung, Versicherung

9.1. Zugangsdaten, Manuskripte, Vorlagen zu Reproduktionen, Daten gespeicherter Manuskripte, Korrektur- und Filmläufe, Archivalien sowie weitere der Wiederverwendung dienende Gegenstände des Kunden als auch Halb- und Fertigungserzeugnisse werden von dem Studio vier Wochen über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Eine länger als vier Wochen dauernde Archivierung von Daten gespeicherter Arbeiten erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung. Auch dann wird das Studio von der Haftung bezüglich des Zustands, der elektronischen Lesbarkeit und der Wiederverwendbarkeit der überlassenen Datenträger freigesprochen, es sei denn, dem Studio oder ihrer Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

9.2. Dem Kunden von dem Studio überlassene Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung dem Studio geändert werden, es sei den, der Kunde hat ausdrücklich das ausschließliche Nutzungsrecht erworben.

9.3. Vor einer digitalen Übermittlung von Daten hat der Kunde zu gewährleisten, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt das Studio auf einer an sie übermittelten Datei Computerviren, erfolgt die sofortige Löschung der betreffenden Datei(en), ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Das Studio behält sich zudem vor, gegenüber dem Kunden Schadenersatz zu beanspruchen, falls dem Studio durch infiltrierte Computerviren des Kunden Schäden entstanden sind.

10. Sonstiges

10.1. Ein Verkauf des gesamten Studio, von einzelnen Geschäftsbereichen des Studio oder ein Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

10.2. Das Studio ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen zu beauftragen. Das Studio ist weiterhin berechtigt, die mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung an den Kunden zu wechseln, vorausgesetzt dass sich für den Kunden hierdurch keine Nachteile ergeben.

11. Daten & Datenschutz

11.1. Das Studio weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister dem Studio im notwendigen Umfang weitergeleitet werden.

11.2. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten dem Studio angefertigt werden verbleiben uneingeschränkt bei dem Studio. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Das Studio schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12. Geheimhaltungspflicht dem Studio

12.1. Das Studio ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

13. Pflichten des Kunden

13.1. Der Kunde stellt dem Studio alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von dem Studio sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

13.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Studioen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Studio erteilen.

14. Leistungen Dritter

14.1. Von dem Studio eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen dem Studio. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von dem Studio eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung dem Studio weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

15. Gewährleistung und Haftung dem Studio

15.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch das Studio erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Das Studio ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt das Studio von Ansprüchen Dritter frei, wenn das Studio auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch das Studio beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet das Studio für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Studio die Kosten hierfür der Kunde.

15.2. Das Studio haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Das Studio haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

15.3. Das Studio haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung dem Studio wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag dem Studio, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung dem Studio für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung dem Studio nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

16. Kündigungsfristen & Vertragsdauer

16.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

17.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

17.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Trier, Deutschland.

17.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.